AGB

Stand: 23.07.2018

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Nouvelle Solution GmbH (nachfolgend „Nouvelle Solution“ genannt) durch die dem Kunden für Geschäftskunden konzipierte Dienstleistungen. Die AGB, die bei Vertragsabschluss jeweils gültige produktspezifische Leistungsbeschreibung und die bei Vertragsabschluss jeweils gültige Preisliste sowie, falls von Nouvelle Solution für die Leistung angeboten, das bei Vertragsabschluss jeweils gültige produktspezifische Service Level Agreement („SLA“) erkennt der Kunde mit Auftragserteilung an. Für Verkäufe über den Webhshop (shop.nouvellesol.de) gelten separate AGB’s, die den Webseiten des Shops zu entnehmen sind.
1.2. Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, auch für zukünftige Verträge im oben genannten Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
1.3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Nouvelle Solution ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Nouvelle Solution hat das Recht, Änderungen der AGB vorzunehmen. Diese werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Nouvelle Solution wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hierauf hinweisen.
1.5. Nouvelle Solution hat das Recht, Änderungen der Preise und der Dienstleistungen vorzunehmen. Diese werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, sie gelten als genehmig, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigt. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung zum Zeitpunkt der Änderung. Nouvelle Solution wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hierauf hinweisen.
1.6. Das Widerspruchs- und Kündigungsrecht gemäß vorstehender Ziffer 1.5 gilt nicht, soweit Änderungen ausschließlich zu Gunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. soweit Nouvelle Solution die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Kunde kann Aufträge schriftlich, fernmündlich oder durch Online-Auftrag (z. B. E-Mail) erteilen. Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Nouvelle Solution bzw. das Angebot gilt spätestens von Nouvelle Solution angenommen, wenn die Dienstleistungen durch Nouvelle Solution zur Verfügung gestellt werden. Beim Verkauf von Waren gilt der Vertrag mit Erhalt der Ware automatisch als angenommen, der Kunde hat in diesem Fall ein entsprechendes Widerrufsrecht, dass in den aktuellen Widerrufsbestimmungen der Nouvelle Solution festgelegt ist.
2.2. Zur Annahme eines Angebotes ist Nouvelle Solution nicht verpflichtet. Nouvelle Solution kann die Annahme des Angebotes insbesondere von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.
2.3. Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn Nouvelle Solution diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegende Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Nouvelle Solution getroffen hat.

3. Leistungen der Nouvelle Solution

3.1. Nouvelle Solution erbringt ihre Leistungen wie in der für das beauftragte Produkt bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und – falls für das beauftragte Produkt angeboten – dem bei Vertragsschluss gültigen SLA beschrieben.
3.2. Im Falle von Access-Leistungen erbringt die Nouvelle Solution ihre Leistungen, indem die Nouvelle Solution dem Kunden Zugang zu Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen der Nouvelle Solution oder anderer Anbieter ermöglicht.
3.3. Nouvelle Solution darf zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einsetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten davon berührt werden.

4. Gewährleistung

4.1. Nouvelle Solution hat Geräte in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zu installieren oder zum Versand zu bringen oder zur Abholung bereitzuhalten. Geräte müssen bei vertragsmäßigem Gebrauch und bei normaler Unterhaltung für die vereinbarte Mietzeit voll funktionsfähig sein. Bei Kauf von Geräten gilt eine Betriebsdauer von 24 Monaten.
4.2. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes der Geräte ein Mangel, so muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung des Mangels der Nouvelle Solution hiervon schriftlich Anzeige machen. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder telegraphisch, so hat sie der Kunde innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Nouvelle Solution behebt die Mängel für nicht in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zur Verfügung gestellten Gerätes auf seine Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die auf einer Verletzung eines Rechtes des Kunden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Nouvelle Solution oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Beschädigungen der Geräte durch äußere Einflüsse unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht der Nouvelle Solution.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde eines Mietgerätes ist verpflichtet:
– Die Wartung und Pflege des Gerätes zuzulassen und notwendige Reparaturen, einschließlich Ersatzteile, für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Gerätes während der Mietzeit sofort und fachgemäß unter Verwendung von Originalen oder mit Zustimmung der Nouvelle Solution gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Die erforderlichen Ersatzteile sind durch die Nouvelle Solution zu beziehen.
– Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung oder zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gehen zu Lasten der Nouvelle Solution.
– Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nouvelle Solution Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere Veränderungen an der Konfiguration oder der Software vorzunehmen.
– Die Mietgeräte nur in Räumlichkeiten einzusetzen, in denen die vom Hersteller vorgesehenen Umweltwerte für Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Raumklassifizierung erfüllt werden.
– Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Standorte, an denen Nouvelle Solution Geräte installiert werden sollen, über die notwendigen Stellflächen für Service- und Technikeinrichtungen sowie ausreichend Elektrizität verfügen, dass sie hinreichend klimatisiert sind sowie dass sich die Geräte dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind.
– Der Kunde stellt Nouvelle Solution die erforderlichen technischen Einrichtungen für Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Für hierfür eventuell erforderliche Genehmigungen sorgt der Kunde.
– Der Kunde ist im Haftungsfalle verpflichtet, alles zur Schadensminderung zu Gunsten von Nouvelle Solution Erforderliche zu tun.
– Die Störungsbehandlung der angeschlossenen Endeinrichtungen oder Systeme, welche in der Betriebssphäre des Kunden liegen, obliegt allein dem Kunden.
– Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus der produktspezifischen Leistungsbeschreibung ergeben.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem Monat kündigt, dies gilt nicht bei Kündigung aus wichtigem Grund.
6.2. Soweit der Kunde neben den Leistungen der Nouvelle Solution auch Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter in Anspruch nimmt, wird er sich deren Gebühren direkt von diesen Anbietern in Rechnung stellen lassen.
6.3. Sonstige Preise sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
6.4. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am dreißigsten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein oder es muss ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht Nouvelle Solution automatisch den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab.
6.5. Der Kaufpreis von Ware ist mit dem Tag der Übergabe zu zahlen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Nouvelle Solution. Bis zur Eigentumsübertragung ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware sowie Besitzwechsel sind der Nouvelle Solution unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Verletzung der vorgenannten Pflichten steht der Nouvelle Solution das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Schadensersatz(Kauf)
Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann die Nouvelle Solution dem Kunden eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass sie nach Ablauf der Frist eine Annahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Nouvelle Solution berechtig, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Nouvelle Solution einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

7. Verzug

7.1. Die Nouvelle Solution ist berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens € 25,- in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit verbraucht ist, und sofern kein Fall von § 19 Abs. 2 TKV vorliegt – die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden war. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, weiterhin seine monatlichen Grundgebühren zu zahlen.
7.2. Im Falle des Zahlungsverzugs zahlt der Kunde der Nouvelle Solution zudem Verzugszinsen in Höhe von 8%, es sei denn, die Nouvelle Solution weist einen höheren oder der Kunde einen geringeren Zinsschaden nach. Die Nouvelle Solution behält sich im Falle des Zahlungsverzuges zudem die Geltendmachung aller weiteren Ansprüche vor.
7.3. 7.4. Kommt der Kunde a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise
oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Nouvelle Solution das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Nouvelle Solution vorbehalten.

8. Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung Dritte

8.1. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
8.2. Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der ihm von der Nouvelle Solution in Rechnung gestellten Gebühren, so ist die Nouvelle Solution vom Nachweis von Einzelverbindungen befreit, wenn die Verbindungsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert oder auf seinen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden. Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum ist die Nouvelle Solution aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu zahlen. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen der Nouvelle Solution durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die ihm berechneten Gebühren nicht verursacht hat.

9. Kündigung

9.1. Ein Mietvertrag hat, soweit nicht etwas anders vereinbart wird, eine vierundzwanzigmonatige Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit abgeschlossener Installation bzw. Bereitstellung der Dienstleistung. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Monats, in dem die Vertragslaufzeit endet, gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um mindestens 12 weitere Monate. In diesem Fall ist der Vertrag mit gleicher Frist zum Monatsende kündbar.
9.2. Eine vorzeitige Kündigung, d.h. eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet den Vertrag nicht, soweit Nouvelle Solution dem nicht zustimmt.
9.3. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
9.4. Ein wichtiger Grund, der Nouvelle Solution zur sofortigen, fristlosen Kündigung ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Verzug gem. Ziffer 7 Abs.2 kommt.
9.5. Ein wichtiger Grund, der Nouvelle Solution zur sofortigen, fristlosen Kündigung ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, liegt weiterhin vor, wenn:
– der Kunde die Rechte der Nouvelle Solution dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt;
– der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens einer Monatsmiete für zwei (2) Wochen in Zahlungsverzug kommt und trotz Aufforderung und Setzung einer Frist von zwei (2) Wochen innerhalb dieser Frist keine angemessene Sicherheit gem. Ziffer 9 gestellt hat bzw. diese nicht gemäß Abschnitt Ziffer 9.4 wieder aufgestockt hat;
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren, auch unter einer anderen Rechtsordnung, eröffnet worden ist oder in sonstiger Weise ein Verfahren eröffnet wird, durch welches der Kunde Schutz vor den Ansprüchen seiner Gläubiger sucht;
– der Kunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zur Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat;
– der Kunde seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
9.6. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

10. Sicherheitsleistungen

10.1. Nouvelle Solution ist berechtigt, die Annahme des Kundenauftrags von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Auch nach Vertragsbeginn kann Nouvelle Solution eine Sicherheitsleistung vom Kunden fordern, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag für mehr als 14 Tage in Verzug kommt. Wird die Sicherheit nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung an die Nouvelle Solution geleistet, so ist Nouvelle Solution berechtigt, den Vertrag gem. Ziffer 8.5 fristlos zu kündigen.
10.2. Die Sicherheitsleistung ist auf Anforderung von Nouvelle Solution, unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Rechte in Geld oder durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft auf erste Anforderung einer deutschen Bank zugunsten von Nouvelle Solution, und zwar mindestens in Höhe der monatlichen Kosten der kommenden (6) Monate vor Anforderung der Sicherheit durch Nouvelle Solution zu stellen. Die Bürgschaft hat zu beinhalten, dass die beauftragte Bank auf die Einreden aus den §§ 768, 770, 771 BGB verzichtet.
10.3. Bei Aufstockung des Vertragsvolumens oder bei der Verlängerung der Vertragslaufzeit hat Nouvelle Solution das Recht, eine entsprechende Anpassung der Bankbürgschaft oder der Patronatserklärung zu verlangen.
10.4. Nouvelle Solution ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden aus der Sicherheit zu befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit auf den Ursprungsbetrag aufzufüllen.
10.5. Die Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgewährt, sobald keine Ansprüche gegen den Kunden mehr bestehen.

11. Bonitätsprüfung

Nouvelle Solution ist berechtigt, die Bonität des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Nouvelle Solution kann zu diesem Zweck bei der zuständigen SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH), der Firma Bürgel Wirtschaftsauskunfteien GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg und/oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den Kunden einholen und diesen Daten aufgrund nicht vertragsgerechter Abwicklung melden. Hierbei werden Vertragsdaten des Kunden (Name, Firma, Straße/Haus Nr., PLZ/Ort) an die jeweilige Wirtschafsauskunftei übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12. Sperrung des Anschluss

12.1. Nouvelle Solution ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Da die Sperrung der Geräte auch eine Sperrung der Standleitungen zur Folge hat, bleibt es in einem solchen Fall dem Kunde überlassen, seinen Netzzugang ohne die Geräte herzustellen. Ansprüche gegen die Nouvelle Solution bestehen in einem solchen Fall nicht.
12.2. Die Sperre wird dem Kunden mit einer Frist von zwei (2) Wochen unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten schriftlich angekündigt. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Basispreis zu zahlen.
12.3. Eine Sperre unterbleibt, wenn gegen eine Rechnung begründete Einwendungen erhoben werden und der Rechnungsbetrag zumindest unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlt worden ist oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.
12.4. Im Fall der berechtigten Sperrung trägt der Kunde die Kosten der Sperrung des Anschlusses und gegebenenfalls für den Wiederanschluss in Höhe von je 30,- Euro. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis geringerer, Nouvelle Solution der Nachweis höherer Kosten offen.

13. Rückgabe der Mietsache

13.1. Nach Beendigung der Mietzeit hat die Nouvelle Solution das Recht, die vermieteten Gegenstände abzumontieren. Ihr ist insoweit angemessener Zugang zu verschaffen.
13.2. Ist der Vertrag fristlos beendet, ist Nouvelle Solution berechtigt, sämtliche Geräte sofort in Besitz zu nehmen, ohne Rücksichtnahme auf die Berechnungszeiträume.
13.3. Ergeben sich bei Rückgabe Beschädigungen oder Mängel, die auf den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
13.4. Die Kosten für die Rückgabe der Geräte an die Nouvelle Solution sind vom Kunden zu tragen. Dieser kann die Geräte auch nach Anleitung durch Nouvelle Solution selbst demontieren und an Nouvelle Solution versenden oder überbringen.

14. Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert – auch soweit sie an anderer Stelle verlangt wird – die eigenhändige Unterschrift und die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original oder per Telefax.

15. Datenschutz

Nouvelle Solution wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen. Soweit erforderlich darf Nouvelle Solution oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.